Legal Entity Identifier (LEI)

Wichtige Informationen zum Thema Kauf/Verkauf von Wertpapieren ab 2018

Seit dem 3. Januar 2018 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Unternehmen durch den so genannten „Legal Entity Identifier“ (LEI) zu identifizieren, wenn wir für Sie Geschäfte in Finanzinstrumenten tätigen. Das gilt zum Beispiel für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der LEI ist eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung am Finanzmarkt und dient dazu, Geschäftspartner wie Unternehmen, Banken oder Fonds eindeutig zu identifizieren.

Um nach dem 3. Januar 2018 auch weiterhin beispielsweise Wertpapiere oder Derivate für Sie kaufen bzw. verkaufen zu können, benötigen wir Ihren LEI. Diesen können Sie unter anderem bei der Firma WM Datenservice, bei der GS1 Germany GmbH oder dem Bundesanzeiger beantragen.

Die Links zu den oben genannten Stellen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Haben Sie Fragen zum Thema LEI? Dann kommen Sie gerne auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zum Thema LEI finden Sie auch auf der Internetseite der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Beantragung und FAQ zu LEI