Was ist die E-Rechnung – und was ändert sich für Sie?
Stellen Sie sich vor: Eine Rechnung, die nicht nur gelesen, sondern direkt von Ihrer Buchhaltungssoftware verarbeitet wird – ohne Tippen, ohne Scannen, ohne Fehlerquelle. Das ist die E-Rechnung.
Sie ist keine PDF-Datei per E-Mail. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Datenformat – zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Diese Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931 und enthalten alle Rechnungsdaten in strukturierter Form, einschließlich der IBAN des Zahlungsempfängers.
Wen betrifft das?
Die Pflicht gilt ausschließlich für den B2B-Bereich – also wenn zwei Unternehmen miteinander Geschäfte machen. Rechnungen an Privatpersonen sind nicht betroffen. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz (März 2024, § 14 UStG).
Was ist mit der IBAN?
In der E-Rechnung ist die Bankverbindung kein aufgedruckter Text mehr, sondern ein definiertes Datenfeld (BT-84 nach EN 16931). Ihre Rechnungssoftware übernimmt die hinterlegte IBAN automatisch. Das bedeutet: Die richtige IBAN muss von Anfang an korrekt hinterlegt sein – hier können wir als Ihre Bank unterstützen.
Tipp: Eine PDF-Rechnung per E-Mail erfüllt die gesetzliche Anforderung ab den jeweiligen Fristen nicht mehr. Nur Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD gelten als konforme E-Rechnung.
Was sich konkret ändert – die wichtigsten Fristen im Überblick:
| Zeitraum | Was gilt? |
|---|---|
| Seit 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| Bis 31. Dezember 2026 | Papier und PDF bleiben mit Zustimmung des Empfängers noch möglich |
| Ab 1. Januar 2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit Jahresumsatz über 800.000 € |
| Ab 1. Januar 2028 | Versandpflicht für alle inländischen B2B-Unternehmen |
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur E-Rechnung
Als Ihre regionale Bank sind wir mehr als nur ein Dienstleister – wir sind Ihr Partner rund um Ihren Zahlungsverkehr. Die Umstellung auf die E-Rechnung ist eine Chance, Ihre Prozesse zu modernisieren. Dabei möchten wir an Ihrer Seite sein.
- Persönliche Beratung — Ihr Firmenkundenbetreuer kennt Ihre Situation und bespricht mit Ihnen, was die Umstellung konkret bedeutet.
- Unsere Zahlungsverkehrsberater unterstützen Sie gerne rund um die Vereinfachung von Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrsprozesse – so auch bei der Umsetzung der E-Rechnung.
- Bankverbindung prüfen — Wir helfen Ihnen sicherzustellen, dass die richtige IBAN in Ihren Systemen hinterlegt ist. Unsere Zahlungsverkehrsberater unterstützen Sie hierbei.
Hinweis: Auch wir werden unseren Firmenkunden Rechnungen wie bspw. den Rechnungsabschluss im neuen E-Rechnungsformat zukommen lassen. In Kürze erfolgen hierzu konkrete Informationen.
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