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Das Bild zeigt Motive der 5 Regionalmärkte und eine Überschrift zur Vertreterversammlung am 19. Mai

Bekanntgabe von Ort, Zeit, Form und Tagesordnung für die Vertreterversammlung der VR Bank RheinAhrEifel eG

Vertreterversammlung am Dienstag, den 19. Mai 2026 um 19:00 Uhr in der Rhein-Mosel-Halle (Julius-Wegeler-Straße 4, 56068 Koblenz) in Form einer sog. Präsenzversammlung gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 1 GenG

Tagesordnung
    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Bericht des Vorstandes
      Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts per 31. Dezember 2025
    3. Bericht des Aufsichtsrates
    4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu sowie Beratung und mögliche Beschlussfassung über den Prüfungsbericht
    5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2025
    6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
    7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
      a) des Vorstandes
      b) des Aufsichtsrates
    8. Beratungen und Beschlussfassung über die Verschmelzung der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der PSD Bank Koblenz eG

      a) Bericht des Vorstandes über die zur Beschlussfassung anstehende Verschmelzung der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der PSD Bank Koblenz eG und Erläuterung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der PSD Bank Koblenz eG

      b) Verlesen des Prüfungsgutachtens des Genoverbands e.V. gem. § 81 UmwG

      c) Aussprache über die Verschmelzung

      d) Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der PSD Bank Koblenz eG                                                                                          
    9. Beratungen und Beschlussfassung über die Verschmelzung der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der Raiffeisenbank Welling eG
        
      a) Bericht des Vorstandes über die zur Beschlussfassung anstehende Verschmelzung der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der Raiffeisenbank Welling eG und Erläuterung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der Raiffeisenbank Welling eG

      b) Verlesen des Prüfungsgutachtens des Genoverbands e.V. gem. § 81 UmwG

      c) Aussprache über die Verschmelzung

      d) Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der Raiffeisenbank Welling eG
    10. Wahlen zum Aufsichtsrat

      a) Turnusmäßige Wahlen von Mitgliedern aus dem bisherigen Bereich der VR Bank RheinAhrEifel eG in den Aufsichtsrat der VR Bank RheinAhrEifel eG

      b) Wahlen von zwei Mitgliedern aus dem Bereich der PSD Bank Koblenz eG in den Aufsichtsrat der VR Bank RheinAhrEifel eG
    11. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
    12. Beschlussfassung über die Änderung der Wahlordnung
    13. Wahlen zum Wahlausschuss

      a) Turnusmäßige Wahlen von Mitgliedern aus dem bisherigen Bereich der VR Bank RheinAhrEifel eG in den Wahlausschuss der VR Bank RheinAhrEifel eG

      b) Wahlen von zwei Mitgliedern aus dem Bereich der PSD Bank Koblenz eG, die von deren Generalversammlung für die Wahl in den Wahlausschuss der VR Bank RheinAhrEifel eG für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung nominiert wurden

      c) Wahl von einem Mitglied aus dem Bereich der Raiffeisenbank Welling eG, das von deren Generalversammlung für die Wahl in den Wahlausschuss der VR Bank RheinAhrEifel eG für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung nominiert wurde
    14. Verschiedenes
Hinweise zur Tagesordnung
  • TOP 10

    Unter TOP 10b sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen, die erforderlich sind, um die in dem Verschmelzungsvertrag, über den zuvor unter TOP 8d Beschluss gefasst werden wird, vorgesehene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu erreichen, soweit Aufsichtsratsmitglieder von der Vertreterversammlung zu wählen sind.

    Hierfür sollen die in § 13 Abs. 3 des Verschmelzungsvertrages zwischen der VR Bank RheinAhrEifel eG und der PSD Bank Koblenz eG vorgesehenen zwei Mitglieder aus dem Bereich der PSD Bank Koblenz eG in den Aufsichtsrat der VR Bank RheinAhrEifel eG gewählt werden. Ihre Wahl soll aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung erfolgen.

    TOP 11

    Unter TOP 11 sollen verschiedene Satzungsänderungen beschlossen werden. Diese sind in der Synopse in Anlage 2 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag enthalten. Den kompletten Satzungstext finden Sie in Anlage 1 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag. Infolge von Änderungen des Genossenschaftsgesetzes durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hatte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR seine sog. Mustersatzung für Kreditgenossenschaften aktualisiert.                                                                                              

    Dabei hatte der BVR auch weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt und Änderungsvorschläge aus der Praxis umgesetzt. Die nun zur Beschlussfassung anstehenden Satzungsänderungen dienen dazu, dass die Satzung der fusionierten Genossenschaft auch insoweit weiterhin an diese aktuelle Mustersatzung angeglichen sein wird.

    Erklärungen im Zusammenhang mit dem Erwerb (§ 3 Abs. 2) sowie der Kündigung der Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 3) und der Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6 Abs. 1) bedurften bislang grundsätzlich der Schriftform. Die Schriftform galt auch für das Verlangen nach Einberufung einer Aufsichtsratssitzung (§ 25 Abs. 4).

    Nun können bisherige Schriftform- durch Textformerfordernisse ersetzt werden. Auch die Einberufung der Vertreterversammlung kann nunmehr in Textform erfolgen (§ 29 Abs. 3).

    Zu § 27c Abs. 1:

    Bislang war für je 150 Mitglieder ein Vertreter zu wählen. Nach der Ergänzungswahl infolge der Fusion mit der VR Bank Rhein-Mosel eG im Jahr 2023 bestand die Vertreterversammlung aus 962 Personen.

    Die Teilnahmequoten an den bisherigen Vertreterversammlungen zeigen, dass maximal die Hälfte der gewählten Personen teilgenommen hat.

    Deshalb soll künftig für je 300 Mitglieder ein Vertreter zu wählen sein. Das erleichtert auch die Listenaufstellung für die in diesem Jahr turnusgemäß anstehende Vertreterwahl, zumal die Bereitschaft für die Übernahme von Ehrenämtern generell nachlässt.

    In Anlehnung an die bereits beschriebenen Formänderungen kann die Satzung in § 27d Abs. 5 nun auch für den Nachweis der Vertretungsbefugnis einer Person, die stellvertretend an der Vertreterwahl teilnehmen will, nur noch eine geeignete Form vorschreiben. Welcher Nachweis geeignet erscheint, kann der Wahlausschuss im Einzelfall entscheiden.

    29 Abs. 7 regelt eine Zugangsfiktion. Die Satzung kann eine Zugangsfiktion regeln, wenn die übliche und angemessene Postlaufzeit berücksichtigt wird. Da sich die Postlaufzeiten im Jahr 2024 dahingehend geändert haben, dass eine Auslieferung nicht mehr in zwei, sondern in vier Tagen ausreichend ist, soll die Vorschrift entsprechend angepasst werden.

    Der bisherige § 34 Abs. 1 wird nicht mehr benötigt. Dass Beschlüsse der Mitglieder in einer Präsenzversammlung jedenfalls auch schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation gefasst werden können, ist inzwischen gesetzlich gestattet und wird in der Satzung an anderer Stelle erwähnt (§ 37 b). Der Satz kann daher gestrichen werden.

    Die Satzungsänderungen sollen zeitgleich mit den Verschmelzungen zur Eintragung in das Genossenschaftsregister angemeldet werden.

    TOP 12

    Angesichts der unter TOP 11 vorgesehenen Satzungsänderung, wonach für je 300 Mitglieder ein Vertreter zu wählen sein soll, wird auch eine entsprechende Änderung der Wahlordnung zur Beschlussfassung anstehen. Diese ist in der Synopse in der Anlage 4 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag enthalten. Den Wahlordnungstext finden Sie in Anlage 3 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag.

    Hinweis auf ausliegende Unterlagen:
    Es liegen in den Geschäftsräumen unserer Geschäftsstellen

    -  53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 119
    -  54550 Daun, Abt-Richard-Straße 8
    -  56068 Koblenz, Rizzastraße 34
    -  56727 Mayen, St.-Veit-Straße 6-10
    -  56564 Neuwied, Langendorfer Straße 147

    und in der Geschäftsstelle der PSD Bank Koblenz eG, Casinostraße 51, 56068 Koblenz

    folgende Unterlagen zur Einsichtnahme zu den dortigen Geschäftszeiten für die Mitglieder aus:

    - Jahresabschlüsse und Lageberichte der VR Bank RheinAhrEifel eG und der PSD Bank Koblenz eG für die letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025)

    - der Bericht des Aufsichtsrates der VR Bank RheinAhrEifel eG für das Geschäftsjahr 2025

    - der Entwurf des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der PSD Bank Koblenz eG

    - der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der VR Bank RheinAhrEifel eG und der PSD Bank Koblenz eG

    - das Prüfungsgutachten des Genoverbands e.V., Frankfurt gem. § 81 UmwG

       („Verschmelzungsgutachten“) bzgl. der Verschmelzung mit der PSD Bank Koblenz eG

    - das Prüfungsgutachten des Verbands der PSD Banken e.V., Bonn gem. § 81 UmwG („Verschmelzungsgutachten“) bzgl. der Verschmelzung mit der PSD Bank Koblenz eG

    sowie in der Geschäftsstelle der Raiffeisenbank Welling eG, Mayener Straße 9, 56753 Welling

    folgende Unterlagen zur Einsichtnahme zu den dortigen Geschäftszeiten für die Mitglieder aus:

    - Jahresabschlüsse und Lageberichte der VR Bank RheinAhrEifel eG und der Raiffeisenbank Welling eG für die letzten 3 Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025)

    - der Bericht des Aufsichtsrates der VR Bank RheinAhrEifel eG für das Geschäftsjahr 2025

    - der Entwurf des Verschmelzungsvertrages der VR Bank RheinAhrEifel eG mit der Raiffeisenbank Welling eG

    - der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der VR Bank RheinAhrEifel eG und der Raiffeisenbank Welling eG

    - das gemeinsame Prüfungsgutachten des Genoverbands e.V., Frankfurt gem. § 81 UmwG („Verschmelzungsgutachten“) bzgl. der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Welling eG.

Geschäftsbericht 2025

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