Die Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG

Ziele

Die Stiftungsidee

1866 haben sich die Bürgerinnen und Bürger unserer Region entsprechend dem genossenschaftlichen Grundgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“ zusammengeschlossen und ihre Bank in der Form einer Bürgergesellschaft gegründet. Dieser ursprüngliche genossenschaftliche Ansatz ist tief in unserer Geschäftspolitik verankert. Die VR Bank RheinAhrEifel eG steht nicht nur als qualifizierter Ansprechpartner rund um das Bankgeschäft zur Verfügung, sondern unterstützt seit jeher auch Vereine, Schulen sowie gemeinnützige und kirchliche Organisationen in den unterschiedlichsten Bereichen. Diese zahlreichen, dem Allgemeinwohl dienenden Aktivitäten, wurden 2009 in einer rechtsfähigen Stiftung gebündelt, um somit dem regionalen Engagement besonderen Ausdruck zu verleihen. Diese Überzeugung ist nicht zuletzt den genossenschaftlichen Prinzipien der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung entlehnt.

Verantwortung für die Heimat

Seit über 150 Jahren sind wir eng mit den Menschen, die hier leben, verbunden. Unsere Mitglieder und Kunden sind zugleich oft unsere Verwandten, Vereinskameraden, Nachbarn und Freunde. Ihre und unsere Heimat wollen wir lebens- und liebenswert erhalten. Als größte mitgliedergetragene Organisation im nördlichen Rheinland-Pfalz übernehmen wir durch unsere Kampagne „Wir sind Heimat“ bewusst Verantwortung für eine gute Entwicklung in der Region Rhein, Ahr, Eifel, an der Obermosel und in Koblenz. Die Bürgerstiftung gewährleistet, dass auch nachfolgende Generationen förderungswürdige Maßnahmen unterstützen können.

Werte weiter geben

Immer häufiger möchten Menschen durch die Errichtung einer eigenen Stiftung oder die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung soziale Verantwortung übernehmen. Gemeinsam mit unseren genossenschaftlichen Netzwerkpartnern unterstützen wir Sie bei der Verwirklichung solcher Ziele. Wenn Sie den Arbeits- und Verwaltungsaufwand einer eigenständigen rechtsfähigen nicht tragen möchten, beraten wir Sie bei Gründung einer Treuhandstiftung oder der Errichtung eines Stiftungsfonds. Zudem übernehmen wir die Verwaltung treuhänderischer Stiftungsvermögen.

Stiftungsvorstand

Stiftungsvorstände v.l.: Sascha Monschauer (Vorsitzender), Matthias Herfurth, Markus Müller (stv. Vorsitzender), Michael C. Kuch.

Stiftungskuratorium

Karl-Heinz Krämer

Christoph A. Parbel

Ernst Angsten

Markus Blank

Hubert Drayer

Harald Linden

Oliver Rake

Armin Seiwert

Grundsätze guter Stiftungspraxis

Laut Beschluss von Vorstand und Kuratorium vom 26. Januar 2017 orientiert sich die Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG an den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis, wie sie der Bundesverband Deutscher Stiftungen veröffentlicht hat.

Präambel
Die Gründung von Stiftungen ist lebendiger Ausdruck von Freiheit und Verantwortung der Bürger. Stiftungen engagieren sich auf vielfältige Weise in zentralen gesellschaftlichen Feldern. Die gesellschaftliche Bedeutung und Funktion von Stiftungen muss sich widerspiegeln in einer verantwortungsvollen Ausführung der von den treuhänderisch wirkenden Stiftungsorganen übernommenen Verpflichtungen.
Die Grundsätze sollen Stiftungsorganen, Stiftungsverwaltern, Stiftungsmitarbeitern sowie potentiellen Stiftern als Orientierung dienen. Insbesondere sollen sie das Bewusstsein aller Beteiligten für die Vermeidung von Interessenkonflikten, für die angemessene Transparenz bei der Zweckverwirklichung und für die Effizienz der Mittelverwendung schärfen. In Anbetracht der Vielfalt von Stiftungen sind diese Grundsätze je nach Größe, Zweck und Art der Aufgabenwahrnehmung den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.

I. Stiftungen
Die Grundsätze wenden sich an gemeinwohlorientierte Stiftungen im materiellen Sinne:
Stiftungen verfolgen vom Stifter bestimmte gemeinwohlorientierte Zwecke, welche in ihrer Satzung verankert sind und durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen erfüllt werden sollen.
Stiftungen haben ein Vermögen, das ihnen grundsätzlich auf Dauer und ungeschmälert zur Verfügung stehen soll.
Stiftungen haben Organe oder Träger, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Stiftungszwecks gewährleisten.
Stiftungen können in unterschiedlichen Rechtsformen verfasst sein (z.B. als rechtsfähige Stiftung, als Stiftungsgesellschaft und als Stiftungsverein). Auch treuhänderische Stiftungen erfüllen diesen materiellen Stiftungsbegriff.

II. Grundsätze Guter Stiftungspraxis
1. Zu den handelnden Personen
Stiftungsorgane, Stiftungsverwalter und Stiftungsmitarbeiter orientieren sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts bei ihrer Tätigkeit insbesondere an folgenden Grundsätzen:
Grundsatz 1: Sie verstehen sich als Treuhänder des im Stiftungsgeschäft und in der Satzung formulierten Stifterwillens.
Grundsatz 2: Sie sind der Satzung verpflichtet und verwirklichen den Stiftungszweck nach bestem Wissen und Gewissen.
Grundsatz 3: Das in ihre Obhut gegebene Vermögen ist in seiner nachhaltigen Ertragsfähigkeit zu erhalten. Das Rechnungswesen bildet die wirtschaftliche Lage der Stiftung zeitnah, vollständig und sachlich richtig ab.
Grundsatz 4: Die Verwaltungsausgaben bewegen sich in einem angemessenen Rahmen.
Grundsatz 5: Sie anerkennen Transparenz als Ausdruck der Verantwortung von Stiftungen gegenüber der Gesellschaft und als ein Mittel zur Vertrauensbildung. Sie stellen daher der Öffentlichkeit in geeigneter Weise die wesentlichen inhaltlichen und wirtschaftlichen Informationen über die Stiftung (insbesondere über den Stiftungszweck, die Zweckerreichung im jeweils abgelaufenen Jahr, die Förderkriterien und die Organmitglieder) zur Verfügung.
Grundsatz 6: Sie veröffentlichen ihre Bewilligungsbedingungen und setzen, soweit geboten, unabhängige Gutachter oder Juroren ein.
Grundsatz 7: Gesetzliche Auskunftspflichten werden rasch und vollständig erfüllt.
Grundsatz 8: Die Mitglieder der Stiftungsorgane handeln informiert, integer und verantwortungsvoll. Ehrenamtlich tätige Organmitglieder sind trotz ihrer übrigen Verpflichtungen bereit, die erforderliche Zeit und Sorgfalt für die Stiftungsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Grundsatz 9: Mitglieder von Kontroll- und Beratungsgremien sind grundsätzlich unabhängig von den für die operative Tätigkeit verantwortlichen Organen und werden von diesen umfassend und wahrheitsgemäß informiert.
Grundsatz 10: Die Stiftungsorgane sorgen für die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Stiftungsprogramme vor allem im Hinblick auf die Verwirklichung des Satzungszwecks, die Effizienz des Mitteleinsatzes und im Hinblick auf das Verhalten gegenüber Fördersuchenden sowie der Öffentlichkeit; sie fördern entsprechendes Verhalten ihrer Mitarbeiter.
Grundsatz 11: Die Stiftungsorgane von fördernden Stiftungen betrachten Fördersuchende als unverzichtbare Partner zur Verwirklichung der Stiftungszwecke. Anfragen sollten zeitnah beantwortet werden; über den Fortgang der Antragsbearbeitung sollte informiert werden.
Grundsatz 12: Die Stiftungsorgane fördern den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit anderen Stiftungen.
2. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Für Mitglieder der Stiftungsorgane, der Kontroll- und Beratungsgremien und für  Stiftungsmitarbeiter gilt, dass sich niemand bei seinen Entscheidungen von eigennützigen Interessen leiten lässt. Insbesondere beachten sie folgende Grundsätze:
Grundsatz 13: Sie legen die Anhaltspunkte für einen Interessenkonflikt im Einzelfall unaufgefordert offen und verzichten von sich aus auf eine Beteiligung am Entscheidungsprozess, wenn dieser ihnen oder einer nahestehenden Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Auch persönliche oder familiäre Beziehungen zu den Fördersuchenden und zu Dienstleistungsunternehmen werden offen kommuniziert.
Grundsatz 14: Sie verzichten auf vermögenswerte Vorteile, die ihnen von interessierter Seite verschafft werden. Dies gilt auch dann, wenn die Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung nicht unmittelbar oder erst zukünftig zu erwarten ist.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen

Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG

Die Heimat voranbringen

Die Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG strebt mit ihren Aktivitäten eine nachhaltige Förderung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens in ihrem Geschäftsgebiet an. Damit will sie dazu beitragen, die Heimatregion zu stärken und attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Neben der finanziellen Unterstützung von Projekten, die an sie herangetragen werden, initiiert sie immer wieder selbst Vorhaben und gibt dadurch zukunfts- und richtungsweisende Denkanstöße.

Welche Projekte werden gefördert?

Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • von Wissenschaft und Forschung
  • von Kunst und Kultur
  • des öffentlichen Gesundheitswesens
  • der Jugend- und Altenhilfe
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,
  • inkl. der Studentenhilfe
  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege
  • sowie des Umweltschutzes
  • des Wohlfahrtswesens
  • des Feuerschutzes
  • des Sports
  • der Heimatpflege und Heimatkunde
  • des traditionellen Brauchtums
  • einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings
  • sowie von Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind
im Geschäftsgebiet der VR Bank RheinAhrEifel eG.
 
Der Zweck der Stiftung wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) zur Förderung der zuvor genannten Satzungszwecke durch eine andere steuerbegünstige Körperschaft (z.B. Vereine) oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verwirklicht.

Daneben kann die Stiftung ihre steuerbegünstigten Zwecke auch selbst verwirklichen (§ 57 Nr. 1 AO).
 
 
Stiftungsvermögen

Die Stiftung wurde von der VR Bank RheinAhrEifel eG mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 3,0 Mio. Euro ausgestattet. Das Vermögen ist werterhaltend angelegt und erbringt jährlich Erträge, aus denen der Stiftungszweck verfolgt wird.
 
Spenden oder Zustiften

Mit Zustiftungen oder Spenden können Sie die Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG unterstützen und damit weiteren Zusatznutzen ermöglichen. Bei Zustiftungen werden die Gelder dem Stiftungsvermögen zugeführt, Spenden werden unmittelbar zur Förderung der Satzungszwecke eingesetzt. Möglich sind auch Zuwendungen von Todes wegen. Über die steuerlichen Vorteile, die mit einer Zustiftung oder Spenden verbunden sind, informieren wir Sie gerne.
 

Sonderkonto Flutopferhilfe
Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG
IBAN: DE71 5776 1591 0417 8949 00
BIC: GENODED1BNA

Aktivitäten der Bürgerstiftung

Fördersumme der VR Bank RheinAhrEifel eG-Bürgerstiftung im Jahr 2022

„Was einer allein nicht schaffen – das schaffen viele“ – das ist der Kern der genossenschaftlichen Idee.

Was das ganz praktisch bedeutet, davon konnten im Jahr 2022 erneut zahlreiche gemeinnützige Vereine und Institutionen berichten. 167 Projekte wurden mit insgesamt 136.476 Euro gefördert. Dabei ist das Spektrum wieder sehr breit gefächert und reicht von Sanierung an Vereinsheimen über WWF-Entdecker-Sets für Kindergärten bis hin zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen im gesamten Geschäftsgebiet der VR Bank RheinAhrEifel eG. Die Sommerakademie Koblenz/Ahrtal wurde wiederholt unterstützt. Hierbei handelt es sich um ein Programm, bei dem Jugendlichen von der Schule in die Ausbildung umfangreich unterstützt werden.

Im Jahre 2022 bestimmte die Flutkatastrophe im Ahrtal weiterhin die Arbeit der Bürgerstiftung. Insgesamt wurden ihr rund 5,6 Millionen Euro Spendengelder anvertraut. Neben den Unterstützungsleistungen an die betroffenen Städte und Gemeinden wurden rund 140 Institutionen und Projekte unterstützt. So erhielten unter anderem alle Schulen und Kindergärten im Katastrophengebiet, die Feuerwehren oder Senioreneinrichtungen Fördermittel. 

Eindrucksvolle Förderbilanz
Seit ihrer Gründung im Jahre 2009 hat die Bürgerstiftung insgesamt 3.819 Projekte mit einer Summe von über 2,0 Millionen Euro unterstützt. Gerade durch die Vielfalt ihrer Fördermaßnahmen leistet sie einen wichtigen Beitrag, um die Heimatregion attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten.

Informationen zu einzelnen Aktivitäten finden Sie auf unserer Presseseite.

Verwaltete Treuhandstiftungen

Professionelles Stiftungsmanagement

Sie beschäftigt ein bestimmtes Thema? Sie engagieren sich für eine Sache, die Ihnen wichtig ist? Ihnen liegt ein spezielles Tätigkeitsgebiet am Herzen? Sie haben den Wunsch etwas in Ihrem Sinne zu bewegen? Haben Sie sich schon einmal mit dem Gedanken befasst, dazu eine eigene Stiftung zu gründen?

Dazu benötigen Sie eine kompetente Stiftungsberatung. Die Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG gibt Menschen und Bürgerinitiativen, die über die Gründung einer Stiftung nachdenken, die Möglichkeit sich mit dem Thema „Stiften“ vertraut zu machen. Unter ihrem Dach können namens- oder zweckgebundene Stiftungsfonds errichtet werden. Gemeinsam mit unseren genossenschaftlichen Netzwerkpartnern bieten wir ebenfalls die Gründungsberatung und die Vermögensverwaltung bei Treuhandstiftugen an.

Dr.-Heinrich-Johannes-Hasse-Stiftung

Dr.-Heinrich-Johannes-Hasse-Stiftung (Ortsgemeinde Kempenich)

Der verstorbene Dr. Heinrich Johannes Hasse hat der Ortsgemeinde Kempenich sein gesamtes Vermögen vererbt mit der Verpflichtung, dies für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Um dem Vermächtnis von Dr. Hasse langfristig entsprechen zu können, hat die Ortsgemeinde dieses Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht. Die Stiftung unterstützt Projekte und Vorhaben, die der Allgemeinheit der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Kempenich dienen, das ehrenamtliche Engagement stärken und bürgerschaftliche Aktivitäten fördern, sofern sie dem Stiftungszweck und den Bestimmungen der §§ 51 ff AO entsprechen. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet ausschließlich der Stiftungsrat der Dr. Hasse Stiftung.

Zweck der Stiftung ist die Förderung

  • der Jugend- und Altenhilfe,
  • von Kunst und Kultur,
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe,
  • des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes und des Hochwasserschutzes,
  • des Wohlfahrtswesens,
  • des Feuerschutzes,
  • des Sports,
  • der Heimatpflege und Heimatkunde,
  • des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals.
Förderprojekte und Aktivitäten