Der Vorstand Ihrer VR Bank RheinAhrEifel eG besteht aktuell aus 4 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte sowie Regionalbeirätinnen und Regionalbeiräte
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Christoph A. Parbel (stv. Vorsitzender)
Oliver Rake (stv. Vorsitzender)
Gerhard Bermel
Michael Dötsch
Werner Gasper
Franz-Josef Jax
Andrea Krämer
Bernd Maur
Dr. Rotraud Meurer
Christoph Münch
Thomas Przybylla
Dr. Ulrich Rass
Lothar Rosenbaum
Thomas Schumacher
Iris Steinacker-Creutzfeldt
Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter
Ute Berens
Sonja Heintz
Timo Hoffmann
Reimund Klötsch
Christoph Kollmann
Stefan Linden
Karin Mombaur
Andrea Weißenfels
Regionalbeirätinnen und -beiräte
Durch den engen Kontakt zu den Mitgliedern sowie Kundeninnen und Kunden verstehen sich der jeweilige Regionalbeirat als Sprachrohr und Mittler zwischen den Mitgliedern und dem Vorstand. In unserer regional ausgerichteten Bank kommen dem Know-how und der Beratungskompetenz – insbesondere bezogen auf die jeweils unterschiedlichen Bedürfnisse in den Regionalmärkten AhrBrohltal, Eifel, KoblenzMittelrheinMosel, MayenMaifeldPellenz und NeuwiedLinz – eine ganz besondere Bedeutung zu. Kurze Dienstwege sowie schnelle, individuelle Entscheidungen sind eine wichtige Grundlage für die langfristigen, kontinuierlichen und von Vertrauen geprägten Geschäftsbeziehungen.
Regionalbeirat AhrBrohltal
Martin Schäfer (stv. Vorsitzender)
Achim Bauer
Jörg Diwo
Wolfgang Grohe
Birgit Gros
Martina Groß
Adelgunde Kontakis
Michaela Nolden
Thomas Rick
Daniel Röber
Alfred Sebastian
Hans Stefan Steinheuer
Linda Trarbach
Norbert Volk
Regionalbeirat Eifel
Ulrike Meffert (stv. Vorsitzende)
Sven Friedrich
Marina Greve
Manfred Hein
Dr. Christian Heinrichs
Ruth Holbach
Tanja Kracht
Dieter Kutscheid
Thomas Reicharz
Waltraud Thomas
Armin Zirwes
Regionalbeirat KoblenzMittelrheinMosel
Jürgen Keiper (stv. Vorsitzender)
Lars Breitbach
Peter Bündgen
Prof. Dr. Sonja Christ-Brendemühl
Kai Ehmann
Michael Faßbender
Bernd Grandmontagne
Erwin Jäger
Axel Kargl
Hildegard Moritz
Franz Obst
Simone Pawelski
Lukas Reif
Martin Reiff
Michael Richter
Dr. Helmut Rönz
Volker Schambach
Petra Werner
Frank Windheuser
Regionalbeirat MayenMaifeldPellenz
Hermann-Josef Schreiber (stv. Vorsitzender)
Christoph Andries
Irmina Barz
Tatjana Boos
Elmar Brohl
Patrick Doll
Klaus Durwen
Stefan Geisbüsch
Frank Gerardy
Corinne Koblitschek
Karin Krämer
Marco Krings
Pia Retterath
Hans Schällhammer
Christoph Schwab
Olaf Waldecker
Markus Wilkes
Peter Wilkes
Regionalbeirat NeuwiedLinz
Markus Blank (Vorsitzender)
Wolfgang Kluwig (stv. Vorsitzender)
Bärbel Birkenbeil
Gotthard Emmerich
Tobias Harner
Michael Huhn
Tim Klapper
Achim Nonnen
Petra Preißing
Timo Schöneberg
Christoph Weber
Peter Werhand
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen sie aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreterinnen und Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.