Ausschlusskriterien Kreditvergabe

Unsere VR Bank RheinAhrEifel eG ist ein wichtiger Finanzdienstleister des regionalen Wirtschaftskreislaufs und ist sich ihrer Verantwortung für Mensch, Umwelt und Unternehmensführung in der Region bewusst.

Das Kreditgeschäft ist eines der wichtigsten Kernthemengebiete unserer VR Bank RheinAhrEifel eG und insbesondere hier hat das Thema Verantwortung einen hohen Stellenwert: bereits heute bewerten wir als Kreditgeber unsere Kreditanfragen zu relevanten Nachhaltigkeitsaspekten und fördern so in unserer Region Klima- und Umweltschutz, Innovationen sowie die Schaffung von nachhaltigem und bezahlbaren Wohnraum.
Um potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken einschätzen zu können, nutzen wir bereits den verbundeinheitlichen ESG-RisikoScore.

Als Unternehmen tragen wir außerdem eine Mitverantwortung für die Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs), die bis 2030 eine nachhaltige und gerechte Welt für alle Menschen anstreben. Dazu ziehen wir die 10 Prinzipen des UN Global Compact heran, die grundlegende Werte in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung umfassen.

Um diese Prinzipien umzusetzen, haben wir für unser Kreditgeschäft Positiv- und Negativ-Kriterien definiert. In diesen Kriterien setzen wir fest, welche Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken wir nicht finanzieren oder unterstützen möchten, da sie nicht mit unseren Werten im Einklang stehen.

Hierbei ist uns bewusst, dass es sowohl für unsere Kunden als auch für uns als Bank nicht vollständig möglich ist, sicherzustellen, ob in Teilen von Vorproduzenten, Zulieferern, etc. alle von uns gewünschten Normen eingehalten werden. Daher gehen wir davon aus, dass unsere Kunden aus eigenem Interesse (Stichwort Reputationsrisiken) auf die Einhaltung von gesetzlichen Rahmendaten bei ihren Produzenten, Zulieferern, etc. achten und nur mit solchen Unternehmen zusammenarbeiten!

Positiv-Kriterien

Branchen und Wirtschaftsaktivitäten, die unserem Nachhaltigkeitsverständnis entsprechen, bewerten wir positiv und fördern wir besonders. Dabei sind uns vor allem die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung wichtig. Die SDGs umfassen alle drei Dimensionen von Nachhaltigkeit: Soziales, Wirtschaft und Umwelt.

Nachhaltigkeitsziele der Bundesregierung erklärt

Folgende der Ziele unterstützen wir besonders:

  • Förderung von erneuerbaren Energien (SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie)
  • Energetische Sanierung und Modernisierung (SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie)
  • Errichtung von nachhaltigen Immobilien (SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden)
  • Förderung von bezahlbarem Wohnraum (SDG 11 nachhaltige Städte und Gemeinden)
  • Förderung von Projekten zur CO2-Reduktion und -Neutralität, Kreislaufwirtschaft, Recycling (SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz)
  • Förderung von Projekten im Bereich Soziales, Bildung, Kultur und Gesundheit (SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen und SDG 4 Hochwertige Bildung)
  • Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Transformation (SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur)

Darüber hinaus fördern wir:

  • Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Investitionsentscheidungen
  • soziales Handeln durch Förderung der Gleichberechtigung und Vielfalt der Mitarbeitenden
  • Verbesserung der Energieeffizienz und der Wasserqualität
  • Entwicklung nachhaltiger Produkte
  • zukunftsorientierte Unternehmensführung (Nachfolgeregelungen)
  • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region

Negativ-Kriterien

Unternehmen, Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken, die nicht im Einklang mit unseren Werten stehen, werden von uns nicht finanziert.

Kontroverse Geschäftsfelder

Kriterium Ausschlussprinzip
Kontroverse Rüstungsgüter Keine Finanzierungen von Unternehmen mit folgenden Handlungen:
- Produktion geächteter Waffen und Waffensysteme (Streumunition, Antipersonenminen, ABC-Waffen etc.)
- Lieferung von Kriegswaffen / Rüstungsgüter in Nicht-EU- oder Nicht-NATO-Länder
Kontroverse Formen der Energiegewinnung durch Öl, Atomkraft & Kohle Keine Finanzierungen von Unternehmen mit folgenden Handlungen:
- Förderung von Ölsanden
- Förderung unter Einsatz von Fracking
- Finanzierung von Projekten in geschützten Natur-/Kulturräumen
- Neubau und Betrieb von Ölkraftwerken
- Neubau und Kapazitätserweiterung von Kohle- oder Ölkraftwerken
- Neubau von Kohleinfrastruktur im Zusammenhang mit neuen Kohlekraftwerken
- Abbau von Uran und Betrieb von Kernkraftwerken

Unerwünschte Geschäftspraktiken

Kriterium Ausschlussprinzip
Menschenrechtsverletzungen Keine Finanzierungen von Unternehmen, die schwerwiegende Kontroversen mit Bezug zu Menschenrechten aufweisen.
Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die:
- Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit
- Übereinkommen über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (z.B. aufgrund von ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion, Beeinträchtigung, Familienstand, Schwangerschaft)
- Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung
- Übereinkommen über das Verbot und über unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- Übereinkommen von Arbeitsrechten inkl. Arbeitssicherheit
Verbotene Wirtschaftspraktiken Keine Finanzierungen von Unternehmen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder allgemein anerkannte Verhaltensregeln verstoßen. Dazu zählen beispielsweise Korruption (Annahme von Bestechungsgeldern sowie Bestechung Dritter), Bilanzfälschung, Kartellbildung und Preisabsprachen, Betrug, massive Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Tierwohl und Artenschutz

Keine Finanzierungen von Unternehmen, die durch ihre Geschäftspraktiken vermeidbare negative Auswirkungen auf die Population oder die Anzahl der Pflanzen und Tierarten gem. Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und Weltnaturschutzunion (IUCN) aufweisen.

Weiterhin keine Finanzierungen von Unternehmen, die gesetzlich nicht vorgeschriebene Tests an Tieren durchführen (z.B. zur Entwicklung und Produktion von Kosmetika, Haushalts- und Lifestyle-Produkten). Tierversuche im Rahmen notwendiger biomedizinischer Forschung (z.B. zur Entwicklung von Pharmazeutika) sowie gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche stellen keinen direkten Verstoß und damit Grund für einen Ausschluss dar.

Keine Finanzierungen von Unternehmen, die von verbotenen Tierhaltungsmethoden (Bsp. Massentierhaltung, Pelzfarmen), übermäßigen Einsatz von Antibiotika, sowie dem Nicht-Bestreben, den Einsatz von Pestiziden und Wasser zu minimieren, profitieren.

Kontoverses
Umweltverhalten
Keine Finanzierungen von Unternehmen, die nachweislich sehr schwere Umweltschäden verursachen oder verstärken. Dazu zählen bspw. extensive Landgewinnung, großflächige Abholzung, Gefährdung der Wasserversorgung sowie Aktivitäten, die mit Gefahren für besonders schützenswerte Gebiete verbunden sind.