Kreditkartenreklamation

Sehr geehrter Kreditkarteninhaber,

Sie haben eine Zahlungsreklamation, die aus einer Kreditkartentransaktion stammt? Damit wir Ihnen unproblematisch weiterhelfen können, müssen vorab einige Voraussetzungen beachtet werden, die wir Ihnen hier zusammengefasst darstellen möchten.

Denn für die Bearbeitung Ihrer Reklamation müssen Informationen und Daten an die Kreditkarten-Organisationen übermittelt werden. Bitte gehen Sie deshalb die nachfolgenden Fälle einzeln durch:

Selbst veranlasste Zahlung

Fall 1a

Handelt es sich bei Ihrer Reklamation um ein Geschäft mit Waren oder Dienstleistungen, welches mit Ihrem Einverständnis getätigt wurde?

Falls es sich um ein solches Grundgeschäft handelt, welches Sie eigenständig und mit Ihrem Einverständnis getätigt haben, sollten Sie zunächst den zuständigen Händler kontaktieren.

Tipp: Bitte bewahren Sie alle Unterlagen des Schriftverkehrs auf. Sollte sich auch nach Kontaktaufnahme mit dem Händler keine Lösung gefunden haben, nutzen Sie unser
Reklamationsformular, um den Sachverhalt mit allen wichtigen Daten zu erfassen. Den Schriftverkehr mit dem Händler müssen Sie dem Reklamationsformular beifügen.

Selbst veranlasste Zahlung

Fall 1b

Handelt es sich bei Ihrer Reklamation um einen Online-Betrug, der durch eine Täuschung hervorgerufen wurde?

Bitte beachten Sie: Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, dass Sie einer Zahlung zugestimmt haben, jedoch getäuscht wurden. Zahlreiche Betrugsmaschen im Internet verfolgen das Ziel, Zahlungen freizugeben oder auf Fake-Seiten weiterzuleiten. Dabei wird der wahre Zweck verschleiert. In diesen Fällen haben Sie die Kartenzahlungen also im ersten Moment mit Ihrem Einverständnis veranlasst, aber im Nachhinein die Täuschung bemerkt.

Beispiele für diese Täuschungen sind E-Mails oder SMS mit vermeindlichen Zustellungsgebühren, die bezahlt werden müssen, um ein bestelltes Paket zu erhalten oder ein Link per Whatsapp an Veräufer von Kleinanzeigen, über den Kreditkartendaten eingegeben werden sollen. Eine Übersicht aktueller Betrugsmaschen finden Sie hier.

Sollten Sie Ihre Karteninformationen durch eine Täuschung weitergegeben haben, empfehlen wir Ihre Karte unverzüglich unter der Rufnummer 116 116 zu sperren. Bitte füllen Sie das Reklamationsformular aus und fügen alle relevanten Unterlagen bei.

Nicht selbst veranlasste Zahlung

Fall 2

Handelt es sich bei Ihrer Reklamation um eine Transaktion, die missbräuchlich ohne Ihr Einverständnis abgeschlossen wurde?

Sollten Sie die Umsätze Ihrer Kreditkarte keinem Geschäft zuordnen können, welches mit Ihrem Einverständnisabgeschlossen wurde, prüfen Sie zunächst folgende Punkte:

• Wurde Ihre Karte möglicherweise mit Ihrem Einverständnis durch Dritte verwendet?
• Haben Sie Ihre Karte einem Familienmitglied anvertraut, um beispielsweise Transaktionen im Internet durchzuführen?
• Könnte es sich um ein Abonnement handeln, welches Sie beispielsweise im Internet abgeschlossen hatten?

Gibt es auch nach Überlegung dieser Punkte keine Erklärung, wie die Umsätze Ihrer Karte begründet sind, sollten Sie die Kreditkarte umgehend sperren. Die Sperre erfolgt telefonisch unter 116 116.

Außerdem erstatten Sie bitte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle und reichen Sie diese mit dem Reklamationsformular ein.

Hinweise zum Reklamationsformular

Sofern eine Kartenzahlung von Ihnen selbst veranlasst wurde, Sie aber getäuscht wurden, reichen Sie das Reklamationsformular mit dem Grund "Sonstiges" ein (vgl. Fall 1b).

Wenn die Zahlung nicht von Ihnen selbst veranlasst wurde, reichen Sie das Reklamationsformular wegen Betrug über den Grund "Umsatz wurde weder getätigt noch autorisiert" (vgl. Fall 2). In allen Reklamationsfällen legen Sie uns bitte alle vorhandenen Unterlagen sowie eine Fallschilderung bei. Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen an:

VR Bank RheinAhrEifel eG
Abt. Marktfolge Passiv
Hauptstr. 119
53474 Bad Neuenahr

Oder Sie laden das Formular nebst Schriftverkehr bzw. Polizeianzeige komplett in Ihrem elektronischen Postfach hoch. Ihr Berater leitet die Unterlagen gern für Sie weiter. Gerne können Sie alle Unterlagen auch in Ihrer Filiale vor Ort abgeben.