Steuerberatervollmacht

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Häufig gestellte Fragen

Welchen Mehrwert bietet der Digitale Finanzbericht?

Der Digitale Finanzbericht schafft einen einheitlichen Standard zur medienbruchfreien und digitalen Übermittlung von Jahresabschlüssen an Banken und Sparkassen und ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur konsequenten Digitalisierung aller Finanzprozesse innerhalb des Unternehmens und zum effizienten Datenaustausch mit Banken und Sparkassen.

Für wen lohnt sich die Teilnahme am Verfahren?

Der Digitale Finanzbericht reduziert für alle Beteiligten nachhaltig den Zeit- und Kostenaufwand bei der Erstellung und Übermittlung von Jahresabschlüssen. Fehleranfällige Medienbrüche und damit einhergehenden Rückfragen entfallen. Ein wesentlicher Teil der Kreditentscheidung kann beschleunigt werden, da die Abschlussdaten schneller zur Verfügung stehen. Nach den erfolgreich umgesetzten XBRL-Anwendungen „Elektronische Einreichung von Jahresabschlüssen beim Bundesanzeiger“ und „E-Bilanz“ ist der Digitale Finanzbericht ein weiteres Verfahren, das Vorzüge des bewährten Reporting-Standards XBRL in großem Umfang nutzt. Da aufgrund der steuerlichen Anforderungen inzwischen praktisch alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland dafür gerüstet sind, ihre Jahresabschlüsse (auch) im XBRL-Format darzustellen, stellt der Digitale Finanzbericht keine zusätzlichen technisch-organisatorischen Anforderungen an die berichtenden Unternehmen. Vielmehr werden die bereits getätigten Investitionen in die XBRL-Technik ein weiteres Mal nutzbar gemacht.

Wer ist gesetzlich verpflichtet den Digitalen Finanzbericht zu verwenden?

Der Digitale Finanzbericht ist eine Initiative aus der deutschen Kreditwirtschaft, um in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung effizient abzuwickeln.

Ist der Digitale Finanzbericht auch für kleinere Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüferkanzleien attraktiv?

Ja. Das Verfahren ist für alle Ersteller von Jahresabschlüssen unabhängig von ihrer Größe gleichermaßen attraktiv. Da die IT-seitig erforderlichen Anpassungen üblicherweise vom jeweiligen IT-Dienstleister bereitgestellt werden, sind die Vorteile durch Erstellung und Versand eines Digitalen Finanzberichts unabhängig von der Kanzleigröße.

Können auch Unternehmensberater das Verfahren unterstützen?

Ja. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass bei der Datenübertragung der in der Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung bzw. erweiterten Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (ergänzt um die Möglichkeit des Rückkanals) benannte Absender erkennbar ist.

Wie groß ist der Aufwand den Digitalen Finanzbericht einzuführen?

Da die wesentlichen Schnittstellen von Softwarehäusern und Kreditinstituten bereitgestellt werden, ist die Nutzung des Digitalen Finanzberichts für Unternehmen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einfach. Beim Versand entspricht die Handhabung im Wesentlichen dem Vorgehen bei anderen Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen.

Wie werden beim Digitalen Finanzbericht die Daten geschützt?

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) legt ein besonderes Augenmerk auf die verlässliche Identifikation des Übermittlers, damit Bilanzen nur von autorisierten Nutzern versendet werden. Zur Kommunikation zwischen Sender und Empfänger werden IFP Webservices verwendet. Wesentliche Merkmale des Verfahrens sind:
Direkte Datenübertragung – Die Senderanwendung sucht mit der Bankleitzahl (BLZ) im zentralen Teilnehmerverzeichnis (Routingtabelle) die technische Adresse des Empfängers und versendet den Digitalen Finanzbericht dann direkt an die entsprechende Bank oder Sparkasse.
Beschränkter Zugang – Jede Installation einer Sende-Software wird im DiFin-Office registriert. Technisches Kennzeichen ist die IFP-ID, die Identifizierung erfolgt über Schufa-Zertifikate. Voraussetzung ist ein erfolgreicher Test gegen die Referenztestumgebung und die Unterzeichnung der Konformitätserklärung des Dienstleisters, dass die Anwendung die Produktmerkmale des Digitalen Finanzberichts einhält.
Kettengesicherte Authentifizierung – Die Anwender werden über die jeweilige Fachanwendung authentifiziert. Die Anwendungen werden über Zertifikate identifiziert.
Verschlüsselte Datenübertragung – Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Ändert sich durch das neue Verfahren die Haftungssituation zwischen dem beteiligten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und der empfangenden Bank/Sparkasse?

Banken und Sparkassen, die am Digitalen Finanzbericht teilnehmen, haben rechtlich klargestellt, dass die "wirtschaftlichen Berater" ihnen gegenüber nicht für fahrlässig (inklusive grob fahrlässig) verursachte Schäden haften, die ausschließlich aus der Besonderheit der elektronischen Abschlussübermittlung entstehen.
Dadurch werden Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bei der elektronischen Übermittlung nicht schlechter gestellt, als hätten sie den Abschluss ihrem Mandanten zur (Papier-)Einreichung bei der Bank bzw. Sparkasse übergeben.

Muss der übermittelte Jahresabschluss unterschrieben sein?

Nein, eine Unterschrift vom Unternehmer oder Steuerberater ist auf dem DiFin nicht erforderlich. Die Richtigkeit des Abschlusses wird bereits durch die Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung bzw. erweiterte Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (ergänzt um die Möglichkeit des Rückkanals) zwischen Mandanten und Bank bestätigt.
Grundsätzlich wird Absendern empfohlen, sowohl die Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung des Mandanten in Kopie als auch den Versandauftrag schriftlich abzulegen. Somit liegen alle Nachweise vor, dass mandantenseitig sowohl die Teilnahme, als auch die Übermittlung des Jahresabschluss´ gewünscht sind.

Muss der übermittelte Jahresabschluss von einem Steuerberater unterschrieben sein?

Nein, eine Unterzeichnung durch den Steuerberater ist entbehrlich. Insbesondere zwei rechtliche Vertragswerke stützen den Prozess:
Die Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung bzw. erweiterte Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (ergänzt um die Möglichkeit des Rückkanals) erklärt, dass der Bank-Kunde gegenüber der Bank an der elektronischen Abschlussdatenübermittlung teilnimmt. Die Haftungsklarstellungserklärung stellt sicher, dass einem Steuerberater keine zusätzlichen Haftungsrisiken gegenüber einer teilnehmenden Bank entstehen.

Werden im Rahmen des Digitalen Finanzberichts mehr Informationen an Banken und Sparkassen übermittelt?

Nein, die benötigten Informationen ergeben sich, wie bisher, aus der Beziehung zwischen Kunde und seiner Bank oder Sparkasse. Die Änderungen betreffen nur die Art der Übermittlung der Abschlussdaten.

Deckt die HGB-Taxonomie alle Punkte zur Bonitätsbeurteilung ab?

Die Anforderungen an den Jahresabschluss als wichtigste Unterlage zur Bonitätsbeurteilung wurden in die HGB-Taxonomie 6.0 aufgenommen. Ebenfalls steht für EÜR-Übertragungen die EÜR-Taxonomie 1.0 zu diesem Zweck bereit. Auf die papierhafte Einreichung des aufgestellten Jahresabschlusses wird daher perspektivisch verzichtet werden können.

Welche Daten werden im Rahmen des Digitalen Finanzberichts übertragen?

Folgende Inhalte werden übertragen:
Kopfdaten mit den Informationen zum Absender und Versandweg (Begleitinformationen)
XBRL-Datensatz mit den strukturierten Daten für die automatisierte Verarbeitung (wird aus der Anwendung erzeugt, optional mit Kontennachweisen)
Bildliche Kopie des rechtsverbindlich erstellten Abschlusses (PDF)
Optional bis zu vier weitere PDF-Dokumente (z. B. Testat)

Können branchenspezifische Jahresabschlüsse (bspw. der BMELV-Jahresabschluss von landwirtschaftlichen Betrieben) als Digitaler Finanzbericht übertragen werden?

Diese Jahresabschlüsse können selbst erstellt und versendet werden. Auch in diesem Fall wird derzeit in der Regel der aufgestellte Jahresabschluss übertragen.

Welche Taxonomie soll bei der Übermittlung von Finanzdaten genutzt werden?

Die Taxonomien mit ihren Eigenschaften finden Sie auf der Webseite des XBRL Deutschland e.V.
Bei Freigabe und Anwendung der Taxonomien lehnt sich das DiFin-Verfahren an die Vorgaben der E-Bilanz und der korrespondierenden Taxonomien an.

Derzeit unterstützt das DiFin-Verfahren die im Bereich Nutzung gelisteten HGB- und EÜR-Taxonomien.
Im Rahmen der HGB-Taxonomie wird die Kerntaxonomie sowie mindestens die Branchentaxonomie für Land- und Forstwirtschaft unterstützt.

Können berichtende Unternehmen auch BWA's als Digitalen Finanzbericht erstellen und versenden?

Die Übertragung von BWA's als Digitaler Finanzbericht ist in einer zukünftigen Ausbaustufe geplant, derzeit aber noch nicht verfügbar.

Warum ist es notwendig, bei der elektronischen Übermittlung der Jahresabschlussdaten an Banken und Sparkassen neben dem XBRL-Datensatz auch eine bildhafte Kopie des Abschlusses (PDF-Format) zu übertragen?

Zunächst einmal ist das PDF-Dokument für alle Beteiligten unmittelbar lesbar und bildet damit die gemeinsame Basis für das Bilanzgespräch. Darüber hinaus enthält die bildhafte Kopie des Abschlusses ergänzende Informationen (z.B. Lagebericht, Anlage- und Verbindlichkeitenspiegel), die in der gegenwärtigen Ausbaustufe des Digitalen Finanzberichts noch nicht vollständig elektronisch übertragen bzw. verarbeitet werden können. Gleichwohl sind diese Informationen aber wichtig, damit sich die Bank bzw. Sparkasse im Rahmen der gesetzlichen Offenlegungspflicht ein zutreffendes Bild machen kann.