Bekanntgabe von Ort, Zeit, Form und Tagesordnung der Vertreterversammlung der Volksbank RheinAhrEifel eG

Vertreterversammlung am Montag, den 24. April 2023, um 19.00 Uhr,
in der Rhein-Mosel-Halle, Julius-Wegeler-Straße 4, 56068 Koblenz,

in der Form einer sog. Präsenzversammlung gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 1 GenG

Tagesordnung:

  • 1. Eröffnung und Begrüßung
  • 2. Bericht des Vorstandes Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts per 31.  Dezember 2022
  • 3. Bericht des Aufsichtsrates
  • 4. Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates    hierzu sowie Beratung und mögliche Beschlussfassung über den Prüfungsbericht
  • 5. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2022
  • 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
  • 7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
    a) des Vorstandes
    b) des Aufsichtsrates
  • 8. Beratungen und Beschlussfassung über die Verschmelzung der Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG
    a) Bericht des Vorstands über die zur Beschlussfassung anstehende Verschmelzung der
    Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG und Erläuterung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrages der Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG vom 07. März 2023
    b) Verlesen des Prüfungsgutachtens des Genossenschaftsverbandes - Verband der Regionen e.V. gem. § 81 UmwG
    c) Aussprache über die Verschmelzung
    d) Beschlussfassung über die Zustimmung zum Entwurf des Verschmelzungsvertrages der
    Volksbank RheinAhrEifel eG mit der VR Bank Rhein-Mosel eG vom 07. März 2023
  • 9. Wahlen zum Aufsichtsrat
    a) Turnusmäßige Wahlen von Mitgliedern aus dem Bereich der Volksbank RheinAhrEifel eG in den Aufsichtsrat der Volksbank RheinAhrEifel eG
    b) Wahlen von fünf Mitgliedern aus dem Bereich der VR Bank Rhein-Mosel eG in den Aufsichtsrat der Volksbank RheinAhrEifel eG
  • 10. Wahlen zu den Regionalbeiräten
    a) Turnusmäßige Wahlen von Mitgliedern aus dem Bereich der Volksbank RheinAhrEifel eG zu Regionalbeiräten
    b) Wahlen der nominierten Mitglieder der VR Bank Rhein-Mosel eG zu Regionalbeiräten für die künftigen Regionalmärkte
    aa) MoselMaifeldPellenz
    bb) NeuwiedLinz
  • 11. Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • 12. Beschlussfassung zu den Regionalbeiräten
    a) Vereinbarkeit des Amtes als Regionalbeirat mit dem Vertreteramt
    b) Amtsdauer der Regionalbeiräte
  • 13. Beschlussfassung über die Änderung der Wahlordnung
  • 14. Verschiedenes

Koblenz, im April 2023
Der Vorstand
Sascha Monschauer Markus Müller

Hinweise zur Tagesordnung:

TOP 9
Unter TOP 9b sollen die Wahlen zum Aufsichtsrat erfolgen, die erforderlich sind, um die in dem Verschmelzungsvertrag, über den zuvor unter TOP 8d Beschluss gefasst werden wird, vorgesehene Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu erreichen, soweit Aufsichtsratsmitglieder von der Vertreterversammlung zu wählen sind. Hierfür sollen die in § 13 Abs. 3 des Verschmelzungsvertrages vorgesehenen fünf Mitglieder aus dem Bereich der VR Bank Rhein-Mosel eG in den Aufsichtsrat der Volksbank RheinAhrEifel eG gewählt werden. Ihre Wahl soll aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Verschmelzung erfolgen.

TOP 11
Unter TOP 11 sollen verschiedene Satzungsänderungen beschlossen werden. Diese sind in der Synopse aufgeführt (Anlage A). Den kompletten Satzungstext nebst vorgesehener Änderungen finden Sie in Anlage 2 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag. Hierbei handelt es sich zum einen um Änderungen, die zur Anpassung an die Verhältnisse infolge der vorgesehenen Verschmelzung mit der VR Bank Rhein-Mosel eG geplant sind. Zum anderen hat die VR Bank Rhein-Mosel eG das Warengeschäft in ihre 100%ige Tochtergesellschaft Raiffeisen-Markt Maifeld GmbH übertragen. Diese Tochtergesellschaft betreibt fünf Raiffeisenmärkte. Da somit weder die VR Bank Rhein-Mosel eG noch die fusionierte Genossenschaft ein Warengeschäft selbstständig betreiben werden, kann das Warengeschäft aus der Satzung gestrichen werden. Weitere wesentliche Änderungen sollen u.a. zu § 7 erfolgen. Demnach soll es für einen Erben möglich sein, die Mitgliedschaft des Erblassers fortzusetzen, während diese bisher mit dem Tod des Mitglieds endete. Auf die in der Versammlungspraxis der vergangenen Jahre wegen der Corona-Pandemie gesammelten positiven Erfahrungen hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 reagiert und im Genossenschaftsgesetz nun dauerhaft geltende gesetzliche Grundlagen u.a. für das Abhalten von Vertreterversammlungen unter gänzlicher oder teilweiser Nutzung von elektronischen Kommunikationsmitteln wie auch in einem sog. gestreckten Verfahren, das an eine schriftliche Beschlussfassung angelehnt ist, geschaffen. Infolge dieser Gesetzesänderungen hatte noch unlängst der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR seine sog. Mustersatzung für Kreditgenossenschaften aktualisiert. Dabei hatte der BVR auch weitere Gesetzesänderungen berücksichtigt und Änderungsvorschläge aus der Praxis umgesetzt. Die nun zur Beschlussfassung anstehenden Satzungsänderungen dienen auch dazu, dass die Satzung der fusionierten Genossenschaft auch insoweit weiterhin an diese aktuelle Mustersatzung angeglichen sein wird. Zu § 16: Dass eine Bank ein Inventarverzeichnis aufzustellen hat, ergibt sich bereits aus den geltenden gesetzlichen handelsrechtlichen Vorgaben. § 16 Abs. 2 g) gibt zum einen diese sinnvolle Pflicht wieder, zum anderen erweitert § 16 Abs. 2 g) in seiner derzeitigen Fassung aber diese Pflicht, als dass diese Satzungsnorm dazu verpflichtet, die Inventarverzeichnisse unverzüglich dem Aufsichtsrat vorzulegen. Weil diese Satzungspflicht über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und rechtlich nicht erforderlich ist, soll sie daher gestrichen werden. Ferner sollen zukünftig die im neuen § 26a ausdrücklich definierten Regionalkonferenzen für die Wahl ihrer Regionalbeiräte zuständig und das Amt des Regionalbeirates mit dem des Vertreters vereinbar sein. Die Satzungsänderungen sollen zeitgleich mit der Verschmelzung zur Eintragung in das Genossenschaftsregister angemeldet werden.

TOP 12
Die Satzungsänderungen werden erst mit Eintragung in das Genossenschaftsregister wirksam. Für die von der Vertreterversammlung gewählten und noch nach bisheriger Regelung am 24. April 2023 zu wählenden Regionalbeiräte sollen durch die aus Anlage B ersichtlichen Beschlüsse Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

TOP 13
Angesichts der im Verschmelzungsvertrag vorgesehenen Vorgaben für künftige Wahlen zur Vertreterversammlung werden auch Änderungen der Wahlordnung zur Beschlussfassung anstehen. Diese sind im Einzelnen in der Synopse aufgeführt (Anlage C). Den kompletten Wahlordnungstext nebst vorgesehener Änderungen finden Sie in Anlage 4 zum ausliegenden Verschmelzungsvertrag. Zur Vorbereitung der nicht in Zusammenhang mit der Verschmelzung mit der VR Bank Rhein-Mosel eG stehenden anstehenden turnusmäßigen Wahlen (Tagesordnungspunkte 9a und 10a) enthält Anlage F eine Liste der bereits für die Wahl in den Aufsichtsrat nominierten Mitglieder als auch Anlage G gemäß § 26 a Abs. 3 der Satzung für die Wahlen der Regionalbeiräte die Vorschlagslisten je Regionalmarkt.

Hinweis auf ausliegende Unterlagen:

Es liegen in den Geschäftsräumen unserer Geschäftsstellen

  • 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Hauptstraße 119
  • 54550 Daun, Abt-Richard-Straße 13
  • 56068 Koblenz, Rizzastraße 34
  • 56727 Mayen, St.-Veit-Straße 6-10
  • 56218 Mülheim-Kärlich, Kurfürstenstraße 16-18

und in den Geschäftsstellen der VR Bank Rhein-Mosel eG folgende Unterlagen zur Einsichtnahme zu den üblichen Geschäftszeiten für die Mitglieder aus:

  • Jahresabschlüsse und Lageberichte der Volksbank RheinAhrEifel eG
    und der VR Bank Rhein-Mosel eG für die letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022)
  • der Bericht des Aufsichtsrates der Volksbank RheinAhrEifel eG für das Geschäftsjahr 2022
  • der Entwurf des Verschmelzungsvertrages der Volksbank RheinAhrEifel eG mit der
    VR Bank Rhein-Mosel eG
  • der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der Volksbank RheinAhrEifel eG und der VR Bank Rhein-Mosel eG
  • das Prüfungsgutachten des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen e.V., Frankfurt gem. § 81 UmwG („Verschmelzungsgutachten“).