Wer und was wird gefördert?
Die Flutkatastrophe führte bei vielen gemeinnützigen Vereinen und Institutionen an der Ahr zu Einnahmeausfällen und stellt sie vor große Herausforderungen. Diesen Organisationen bieten wir unsere Unterstützung an.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden oder Liquiditätsengpässe haben, werden mit einer einmaligen Spende von maximal 5.000 Euro unterstützt.
Berücksichtigt werden gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die an der Ahr aktiv sind (Schwerpunkt von der Flut betroffenes Gebiet).
Spendenanträge können von gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen gestellt werden, die von der Finanzverwaltung gemäß der Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 gemeinnützige Zwecke Nr. 1-25, des § 53 mildtätige Zwecke oder des § 54 AO - kirchliche Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind und einen Freistellungsbescheid oder eine gleichwertige Bestätigung vorlegen können. Der Bescheid ist mit dem Antrag einzureichen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung aufgrund der Flutkatastrophe aufwändiger geworden sind sowie Investionen, zum Beispiel neue Vereinskleidung, Kostüme oder Instrumente oder die Erhaltung von Vereinsheimen.
Das Förderprogramm ist eine freiwillige Aktion der VR Bank RheinAhrEifel eG. Es bestehen keine Ansprüche - die VR Bank RheinAhrEifel eG kann frei nach eigener Definition ihre Mittel vergeben.
Die Entscheidung, wer oder was gefördert wird, trifft die VR Bank RheinAhrEifel eG nach dem 15. November 2023!