Antrag auf Zuwendung für gemeinnützige Vereine/Institutionen an der Ahr

100.000 Euro für Vereine an der Ahr

Die VR Bank RheinAhrEifel eG möchte Vereine an der Ahr unterstützen, die unter den Nachwirkungen der Flutkatastrophe besonders schwer zu tragen haben. Betroffene Vereine können unbürokratisch über die Website Anträge für Spendenbeträge bis 5.000 Euro beantragen.

Insgesamt stellt die VR Bank Fördergelder in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.

Anträge können bis zum 15. November 2023 eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge annehmen können, wenn Sie uns mit diesem Online-Formular einen gültigen Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes bzw. ein vergleichbares Dokument mitsenden (siehe Funktion "Anhang hochladen" unten).

Vergaberichtlinie

Wer und was wird gefördert?

Die Flutkatastrophe führte bei vielen gemeinnützigen Vereinen und Institutionen an der Ahr zu Einnahmeausfällen und stellt sie vor große Herausforderungen. Diesen Organisationen bieten wir unsere Unterstützung an.

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden oder Liquiditätsengpässe haben, werden mit einer einmaligen Spende von maximal 5.000 Euro unterstützt.

Berücksichtigt werden gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die an der Ahr aktiv sind (Schwerpunkt von der Flut betroffenes Gebiet).

Spendenanträge können von gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen gestellt werden, die von der Finanzverwaltung gemäß der Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 gemeinnützige Zwecke Nr. 1-25, des § 53 mildtätige Zwecke oder des § 54 AO - kirchliche Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind und einen Freistellungsbescheid oder eine gleichwertige Bestätigung vorlegen können. Der Bescheid ist mit dem Antrag einzureichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung aufgrund der Flutkatastrophe aufwändiger geworden sind sowie Investionen, zum Beispiel neue Vereinskleidung, Kostüme oder Instrumente oder die Erhaltung von Vereinsheimen.

Das Förderprogramm ist eine freiwillige Aktion der VR Bank RheinAhrEifel eG. Es bestehen keine Ansprüche - die VR Bank RheinAhrEifel eG kann frei nach eigener Definition ihre Mittel vergeben.

Die Entscheidung, wer oder was gefördert wird, trifft die VR Bank RheinAhrEifel eG nach dem 15. November 2023!

Spendenantrag

Spendenantrag

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Antragsteller

Ansprechpartner

Bankverbindung des Vereins / Institution

Freistellungsbescheid

Bitte laden Sie hier Ihren gültigen Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes oder ein vergleichbares Dokument als PDF hoch.

Bestätigungen

Einwilligungserklärung gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz

Seitens der Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG werden zur Verarbeitung personenbezogener Daten ausreichende technische Maßnahmen zur gewährleistung des Datenschutzes getroffen. Die Bürgerstiftung verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Ihre Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit gegenüber der Bürgerstiftung der VR Bank RheinAhrEifel eG, Rizzastr. 34, 56068 Koblenz schriftlich widerrufen werden. Ein Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.