Volksbank RheinAhrEifel eG unterstützt gemeinnützige Vereine mit insgesamt 100.000 Euro

Hilfe in der Corona-Krise

Hilfe in der Corona-Krise: Markus Müller, Vorstandsmitglied der Volksbank RheinAhrEifel, Vorstandsvorsitzender Sascha Monschauer und Vorstandsmitglied Walter Müller (v.l.n.r.) freuen sich insgesamt 100.000 Euro an Fördergeldern für gemeinnützige Vereine und Institutionen in der Region bereitzustellen. Foto: Volksbank RheinAhrEifel eG

Region Rhein-Ahr-Eifel – 02.10.2020. Die Volksbank RheinAhrEifel eG legt unter dem Namen „100.000 für Vereine“ ein mit 100.000 Euro dotiertes Corona-Sonderprogramm zur Unterstützung von Vereinen auf. Diese Hilfe richtet sich an gemeinnützige Vereine und Institutionen, die im Geschäftsgebiet der Volksbank RheinAhrEifel aktiv sind. Diese können ab sofort unbürokratisch unter www.voba-rheinahreifel.de/100000 Spenden von bis zu 5.000 Euro beantragen. Die Volksbank RheinAhrEifel nimmt die Anträge bis zum 15. November 2020 digital entgegen.

„Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen viele Vereine mittlerweile nicht mehr nur vor Schwierigkeiten, sondern leider in vielen Fällen kurz vor dem Aus. Uns ist die Bedeutung der Vereine für die Lebensqualität der Menschen sehr bewusst und wir starten daher dieses groß angelegte und flächendeckende Hilfsprogramm“, erklärt Sascha Monschauer, Vorstandsvorsitzender der Volksbank RheinAhrEifel.

Spendenantrag online einreichen

Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung aufgrund der Corona-Krise aufwändiger geworden ist sowie Investionen zum Beispiel in neue Vereinskleidung, Kostüme oder Instrumente. Mit dem Programm hilft die Volksbank Vereinen bei der Sicherung ihrer Existenz und bei der Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, die durch die Corona-Pandemie bedingt sind.

Anträge können ausschließlich online bis zum 15. November 2020 eingereicht werden unter www.voba-rheinahreifel.de/100000. Weitere Voraussetzungen: Die Vereine oder Institutionen müssen im Geschäftsgebiet der Volksbank RheinAhrEifel aktiv sein, gemeinnützig und somit berechtigt sein, selbst Spendenbescheinigungen auszustellen.